Erneut Fachbetrieb gemäß § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes

Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.  hat uns wieder einmal geprüft und festgestellt, dass wir weiterhin Heizölverbraucheranlagen errichten, instandsetzen und stilllegen dürfen.

Die Gültigkeit ist befristet bis April 2025, dann erfolgt eine erneute Fachbetriebsüberwachung mit anschließender Prüfung durch einen Sachverständigen.

Meisterbetrieb

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85
Jahre
1939 - 2024

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